MEDIATION

Als Mediatorin vermittle ich zwischen den Konfliktparteien und helfe ihnen,
selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu erarbeiten.

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten – des Mediators – freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine konsensfähige Konfliktlösung erarbeiten.


Mediation kommt nicht nur in Frage für den Fall der Trennung oder Scheidung, sondern bietet sich auch als Konfliktlösungsverfahren an, wenn Sie einen Konflikt mit einem Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten, Mitgesellschafter, Miterben etc. haben und


  • Sie mit der anderen Konfliktpartei im Gespräch bleiben und die Sache nicht an Rechtsanwälte und Gerichte abgeben wollen,
  • Sie ein gerichtliches Verfahren vermeiden wollen,
  • Sie den Konflikt lösen und die persönliche oder geschäftliche Beziehung aufrecht erhalten wollen,
  • Sie eine individuelle Lösung finden wollen, die als Grundlage nicht nur die gesetzlichen Regelungen hat.

Der Hauptunterschied zwischen Mediation und der gerichtlichen Auseinandersetzung liegt darin, dass Sie die Entscheidung nicht in fremde Hände legen, sondern selbst die Entscheidung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen treffen.


Da ich als Mediatorin unparteiisch bin, bedarf es eines Auftrags aller am Konflikt Beteiligten, damit ich als Mediatorin tätig werden kann.

Als Rechtsanwältin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, auch wenn ich als Mediatorin tätig bin.

Das Problem

In Konflikten „stempeln” wir die andere Seite oft zum Feind. Diese instinktive Reaktion verdunkelt unseren Blick für berechtigte Anliegen des anderen. Wo wir kritisiert werden, wo Forderungen an uns gestellt werden, fühlen wir uns schnell persönlich bedroht. Wir hören uns die vorgebrachten Argumente nicht an, sondern gehen postwendend zum Gegenangriff über. Das Ergebnis eines solchen Streits: Zwei Verletzte, zwei Verlierer.

Die Lösung

Wo es gelingt, das Problem so zu benennen, dass dem anderen die  grundsätzliche Wertschätzung nicht entzogen wird, entsteht Raum für konstruktive Gespräche und Lösungsmöglichkeiten. Das Bewusstmachen unserer zu Grunde liegenden „eigentlichen“ Bedürfnisse ermöglicht Interessengerechte Konfliktlösungen.


In meiner Funktion als Mediatorin unterstütze ich Sie und die andere Konfliktpartei dabei, Ihre Interessen und Bedürfnisse zu ergründen, zu formulieren und einander verständlich zu machen. Ich helfe Ihnen, Lösungen zu erarbeiten, bei denen es keine Sieger oder Verlierer gibt. Das Ziel ist, individuelle, faire und in die Zukunft gerichtete Vereinbarungen zu treffen. Dabei steht im Vordergrund, dass alle beteiligten Konfliktpartner mit der gefundenen Lösung in Frieden leben können.


Mediation

ist ein strukturiertes Verfahren, das in definierten Phasen abläuft.

Phase eins – Einleitung und Arbeitsbündnis
Die Mediatorin schafft den notwendigen Rahmen, erläutert das Verfahren, holt sich das Einverständnis zu Gesprächsregeln, der Mediationsvertrag wird geschlossen.


Phase zwei – Konfliktdarstellung
Die Beteiligten haben die Gelegenheit, ihre jeweiligen Sichtweisen ungestört und ununterbrochen darzustellen. Bei komplexeren Konflikten werden in dieser Phase die Themen gesammelt und die Reihenfolge für ihre Bearbeitung festgelegt.


Phase drei – Konflikterhellung
Die Mediatorin gibt den Konfliktparteien den Raum, den Konflikt in der nötigen Breite und Tiefe zu besprechen und die gemeinsamen und  unterschiedlichen Hintergründe, Bedürfnisse, Interessen, Ziele, Wünsche herauszuarbeiten.

Phase vier – Lösungssuche
Die Mediatorin unterstützt die Konfliktparteien mit hilfreichen Methoden dabei, einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten.


Phase fünf – Vereinbarungen
Die Lösungen werden zu einem schriftlichen oder gegebenenfalls notariell zu beurkundenden Vertrag ausformuliert. Der Einigungspakt wird noch einmal überprüft, seine Umsetzung und Kontrolle besprochen und schließlich unterzeichnet oder, soweit erforderlich, notariell beurkundet.


Wenn es von den Konfliktbeteiligten gewünscht ist, können bei einem Nachgespräch zu einem späteren Zeitpunkt die Beteiligten zusammen mit der Mediatorin überprüfen, ob die Einigung umgesetzt werden konnte oder ob gegebenenfalls eine Nachjustierung oder sogar eine neue Mediation erforderlich ist.

Vorteile der Mediation

  • Die Konfliktparteien behalten selbst die Verantwortung und delegieren sie nicht.
  • Alle am Konflikt Beteiligten werden einbezogen.
  • Das Verfahren ist vertraulich und persönlich. Beziehungen können verbessert bzw. erhalten werden.
  • Das Ergebnis ist fair und sachgerecht.
  • Die Lösungen können kreativ, individuell und unkonventionell sein.
  • Psychischer Stress wird reduziert oder vermieden.
  • Das Preis-/Leistungs-Verhältnis ist günstig.
  • Konflikte können zeitnah und schnell bearbeitet werden.
  • Nicht Macht oder Rechtsanspruch entscheiden, sondern der Konsens.
  • Das Verfahren ist zukunftsorientiert. Nicht die Schuldfrage ist wichtig, sondern wie das Problem gelöst werden kann
  • Die Fähigkeit, Konflikte eigenständig zu lösen, wird gestärkt
  • Die Konfliktparteien behalten selbst die Verantwortung und delegieren sie nicht.
  • Alle am Konflikt Beteiligten werden einbezogen.
  • Das Verfahren ist vertraulich und persönlich. Beziehungen können verbessert bzw. erhalten werden.
  • Das Ergebnis ist fair und sachgerecht.
  • Die Lösungen können kreativ, individuell und unkonventionell sein.
  • Psychischer Stress wird reduziert oder vermieden.
  • Das Preis-/Leistungs-Verhältnis ist günstig.
  • Konflikte können zeitnah und schnell bearbeitet werden.
  • Nicht Macht oder Rechtsanspruch entscheiden, sondern der Konsens.
  • Das Verfahren ist zukunftsorientiert. Nicht die Schuldfrage ist wichtig, sondern wie das Problem gelöst werden kann
  • Die Fähigkeit, Konflikte eigenständig zu lösen, wird gestärkt

Anwendungsgebiete der Mediation

  • Familie: Trennung, Scheidung, Erbschaftsstreitigkeiten, Generationskonflikte …
  • Nachbarschaft: Haustiere, Lärmbelästigungen, Grenzbebauungen, Mietstreitigkeiten …
  • Arbeit: Mobbing, Teamkonflikte, Beziehungskonflikte, Geschäftspartner, Verträge …
  • Weitere Anwendungsbereiche: Politik, Wirtschaft, Kultur, Ökologie, Kirche, Strafrecht (Täter-Opfer-Ausgleich

Mediation und Scheidung

Jede Scheidung ist schwierig und ruft starke Gefühle hervor, die konstruktive Gespräche über Aufteilung des Vermögens, Unterhalt und die Zukunft der Kinder häufig behindern. In der Mediation entscheidet das Paar selbst, wie es zu einer fairen Vereinbarung kommt, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, von beiden Parteien getragen wird und keinem schadet.


Die Mediatorin ist die unparteiische Dritte ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis. Sie ermöglicht eine faire Einigung.


Die Mediatorin

  • ist auf niemandes Seite. Sie fördert die Bereitschaft beider, eigenverantwortlich zu handeln und sich miteinander zu verständigen,
  • ermuntert beide Ehegatten sich so umfassend wie möglich zu äußern, wird aber nicht zum Anwalt des einen oder anderen,
  • unterstützt beide darin, alle Interessen und Bedürfnisse vorzubringen,
  • sorgt dafür, das beide Perspektiven gesehen und ein gegenseitiges Verständnis erreicht wird,
  • unterstützt das Paar darin, eine Vereinbarung zu finden, die auf die beiderseitigen Bedürfnisse zugeschnitten ist,
  • wirkt an keinem Vorgehen mit, das es einem der Ehegatten ermöglicht, den anderen auszunutzen,
  • überprüft, ob beide Ehegatten alle künftigen Konsequenzen ihrer Vereinbarung verstanden haben.


Das Gesetzesrecht muss demgegenüber notwendigerweise pauschalieren und weicht in seinen Wertungen nicht selten von der übereinstimmenden Auffassung der Ehegatten ab.


Dennoch ist es wichtig, dass die Ehegatten beide über die Gesetzeslage und ihre rechtlichen Ansprüche informiert sind,

  • damit sie gegebenenfalls wissen worauf sie – bezogen auf Gesetz und Rechtsprechung – verzichten oder auch mehr erhalten,
  • damit sie die Vereinbarung auf Fairness überprüfen können,
  • damit sie die Konsequenzen der Nichteinigungsalternative kennen und nicht zuletzt,
  • damit sie alle rechtlichen Möglichkeiten für eine fundierte Lösung nutzen können.


Die in der Mediation erzielte Einigung ermöglicht eine einvernehmliche Scheidung ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung.

Ehegatten, die sich mit Hilfe der Mediation als Paar trennen und faire und gerechte Vereinbarungen treffen, wird es möglich, gemeinsam verantwortungsvolle Eltern zu bleiben.

Jede Scheidung ist schwierig und ruft starke Gefühle hervor, die konstruktive Gespräche über Aufteilung des Vermögens, Unterhalt und die Zukunft der Kinder häufig behindern. In der Mediation entscheidet das Paar selbst, wie es zu einer fairen Vereinbarung kommt, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, von beiden Parteien getragen wird und keinem schadet.


Die Mediatorin ist die unparteiische Dritte ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis. Sie ermöglicht eine faire Einigung.


Die Mediatorin

  • ist auf niemandes Seite. Sie fördert die Bereitschaft beider, eigenverantwortlich zu handeln und sich miteinander zu verständigen,
  • ermuntert beide Ehegatten sich so umfassend wie möglich zu äußern, wird aber nicht zum Anwalt des einen oder anderen,
  • unterstützt beide darin, alle Interessen und Bedürfnisse vorzubringen,
  • sorgt dafür, das beide Perspektiven gesehen und ein gegenseitiges Verständnis erreicht wird,
  • unterstützt das Paar darin, eine Vereinbarung zu finden, die auf die beiderseitigen Bedürfnisse zugeschnitten ist,
  • wirkt an keinem Vorgehen mit, das es einem der Ehegatten ermöglicht, den anderen auszunutzen,
  • überprüft, ob beide Ehegatten alle künftigen Konsequenzen ihrer Vereinbarung verstanden haben.


Das Gesetzesrecht muss demgegenüber notwendigerweise pauschalieren und weicht in seinen Wertungen nicht selten von der übereinstimmenden Auffassung der Ehegatten ab.


Dennoch ist es wichtig, dass die Ehegatten beide über die Gesetzeslage und ihre rechtlichen Ansprüche informiert sind,

  • damit sie gegebenenfalls wissen worauf sie – bezogen auf Gesetz und Rechtsprechung – verzichten oder auch mehr erhalten,
  • damit sie die Vereinbarung auf Fairness überprüfen können,
  • damit sie die Konsequenzen der Nichteinigungsalternative kennen und nicht zuletzt,
  • damit sie alle rechtlichen Möglichkeiten für eine fundierte Lösung nutzen können.


Die in der Mediation erzielte Einigung ermöglicht eine einvernehmliche Scheidung ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung.

Ehegatten, die sich mit Hilfe der Mediation als Paar trennen und faire und gerechte Vereinbarungen treffen, wird es möglich, gemeinsam verantwortungsvolle Eltern zu bleiben.

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