Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten – des Mediators – freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine konsensfähige Konfliktlösung erarbeiten.
Mediation kommt nicht nur in Frage für den Fall der Trennung oder Scheidung, sondern bietet sich auch als Konfliktlösungsverfahren an, wenn Sie einen Konflikt mit einem Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten, Mitgesellschafter, Miterben etc. haben und
Der Hauptunterschied zwischen Mediation und der gerichtlichen Auseinandersetzung liegt darin, dass Sie die Entscheidung nicht in fremde Hände legen, sondern selbst die Entscheidung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen treffen.
Da ich als Mediatorin unparteiisch bin, bedarf es eines Auftrags aller am Konflikt Beteiligten, damit ich als Mediatorin tätig werden kann.
Als Rechtsanwältin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, auch wenn ich als Mediatorin tätig bin.
In Konflikten „stempeln” wir die andere Seite oft zum Feind. Diese instinktive Reaktion verdunkelt unseren Blick für berechtigte Anliegen des anderen. Wo wir kritisiert werden, wo Forderungen an uns gestellt werden, fühlen wir uns schnell persönlich bedroht. Wir hören uns die vorgebrachten Argumente nicht an, sondern gehen postwendend zum Gegenangriff über. Das Ergebnis eines solchen Streits: Zwei Verletzte, zwei Verlierer.
Wo es gelingt, das Problem so zu benennen, dass dem anderen die grundsätzliche Wertschätzung nicht entzogen wird, entsteht Raum für konstruktive Gespräche und Lösungsmöglichkeiten. Das Bewusstmachen unserer zu Grunde liegenden „eigentlichen“ Bedürfnisse ermöglicht Interessengerechte Konfliktlösungen.
In meiner Funktion als Mediatorin unterstütze ich Sie und die andere Konfliktpartei dabei, Ihre Interessen und Bedürfnisse zu ergründen, zu formulieren und einander verständlich zu machen. Ich helfe Ihnen, Lösungen zu erarbeiten, bei denen es keine Sieger oder Verlierer gibt. Das Ziel ist, individuelle, faire und in die Zukunft gerichtete Vereinbarungen zu treffen. Dabei steht im Vordergrund, dass alle beteiligten Konfliktpartner mit der gefundenen Lösung in Frieden leben können.
Phase eins – Einleitung und Arbeitsbündnis
Die Mediatorin schafft den notwendigen Rahmen, erläutert das Verfahren, holt sich das Einverständnis zu Gesprächsregeln, der Mediationsvertrag wird geschlossen.
Phase zwei – Konfliktdarstellung
Die Beteiligten haben die Gelegenheit, ihre jeweiligen Sichtweisen ungestört und
ununterbrochen darzustellen. Bei komplexeren Konflikten werden in dieser Phase die
Themen gesammelt und die Reihenfolge für ihre Bearbeitung festgelegt.
Phase drei – Konflikterhellung
Die Mediatorin gibt den Konfliktparteien den Raum, den Konflikt in der nötigen Breite
und Tiefe zu besprechen und die gemeinsamen und unterschiedlichen Hintergründe,
Bedürfnisse, Interessen, Ziele, Wünsche herauszuarbeiten.
Phase vier – Lösungssuche
Die Mediatorin unterstützt die Konfliktparteien mit hilfreichen Methoden dabei,
einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten.
Phase fünf – Vereinbarungen
Die Lösungen werden zu einem schriftlichen oder gegebenenfalls notariell zu
beurkundenden Vertrag ausformuliert. Der Einigungspakt wird noch einmal überprüft,
seine Umsetzung und Kontrolle besprochen und schließlich unterzeichnet oder, soweit
erforderlich, notariell beurkundet.
Wenn es von den Konfliktbeteiligten gewünscht ist, können bei einem Nachgespräch zu einem späteren Zeitpunkt die Beteiligten zusammen mit der Mediatorin überprüfen, ob die Einigung umgesetzt werden konnte oder ob gegebenenfalls eine Nachjustierung oder sogar eine neue Mediation erforderlich ist.
Jede Scheidung ist schwierig und ruft starke Gefühle hervor, die konstruktive Gespräche über Aufteilung des Vermögens, Unterhalt und die Zukunft der Kinder häufig behindern. In der Mediation entscheidet das Paar selbst, wie es zu einer fairen Vereinbarung kommt, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, von beiden Parteien getragen wird und keinem schadet.
Die Mediatorin ist die unparteiische Dritte ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis. Sie ermöglicht eine faire Einigung.
Die Mediatorin
Das Gesetzesrecht muss demgegenüber notwendigerweise pauschalieren und weicht in seinen Wertungen nicht selten von der übereinstimmenden Auffassung der Ehegatten ab.
Dennoch ist es wichtig, dass die Ehegatten beide über die Gesetzeslage und ihre rechtlichen Ansprüche informiert sind,
Die in der Mediation erzielte Einigung ermöglicht eine einvernehmliche Scheidung ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung.
Ehegatten, die sich mit Hilfe der Mediation als Paar trennen und faire und gerechte Vereinbarungen treffen, wird es möglich, gemeinsam verantwortungsvolle Eltern zu bleiben.
Jede Scheidung ist schwierig und ruft starke Gefühle hervor, die konstruktive Gespräche über Aufteilung des Vermögens, Unterhalt und die Zukunft der Kinder häufig behindern. In der Mediation entscheidet das Paar selbst, wie es zu einer fairen Vereinbarung kommt, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, von beiden Parteien getragen wird und keinem schadet.
Die Mediatorin ist die unparteiische Dritte ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis. Sie ermöglicht eine faire Einigung.
Die Mediatorin
Das Gesetzesrecht muss demgegenüber notwendigerweise pauschalieren und weicht in seinen Wertungen nicht selten von der übereinstimmenden Auffassung der Ehegatten ab.
Dennoch ist es wichtig, dass die Ehegatten beide über die Gesetzeslage und ihre rechtlichen Ansprüche informiert sind,
Die in der Mediation erzielte Einigung ermöglicht eine einvernehmliche Scheidung ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung.
Ehegatten, die sich mit Hilfe der Mediation als Paar trennen und faire und gerechte Vereinbarungen treffen, wird es möglich, gemeinsam verantwortungsvolle Eltern zu bleiben.