Ich bin Ihr parteiischer juristischer Beistand – ausschließlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung von Unternehmern und Unternehmen sowie im Familienrecht.
Als Rechtsanwältin sehe ich meine Aufgabe darin, zunächst zusammen mit Ihnen herauszufinden, was Sie erreichen wollen. Soweit es eine Streitigkeit zu klären gilt, ist mein Bemühen stets darauf ausgerichtet, die Angelegenheit möglichst außergerichtlich und einvernehmlich zu regeln. Erst wenn alle Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktlösung ausgeschöpft sind und dennoch kein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden werden konnte, ist das letzte Mittel die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens.
Ob ich die richtige Rechtsanwältin für Sie bin, hängt davon ab, was Ihr Ziel ist. Wenn Sie in einem Konflikt eine sinnvolle, faire und möglichst außergerichtliche Lösung suchen, sind Sie bei mir genau richtig. Ebenso, wenn ein ausgewogener, alle Aspekte berücksichtigender Vertrag auszuhandeln und auszuarbeiten ist.
Als Rechtsanwältin vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich die andere Seite als Gegner oder gar als Feind ansehe. Für mich ist die andere Seite die Person bzw. das Unternehmen oder Institution, die einen Konflikt mit meiner Mandantin oder meinem Mandanten zu lösen hat.
Konflikte sind alltäglich und unvermeidbar, sie gehören zum menschlichen Dasein. Sie resultieren daraus, dass Menschen unterschiedliche Interessen und Bestrebungen haben, die möglicherweise miteinander kollidieren. Ein Leben ohne Konflikte ist daher nicht möglich, vielmehr gehört es zu unseren elementaren Aufgaben, sie zu bewältigen. Allerdings stellt sich für jeden Einzelnen die Frage, wie er mit seinen Konflikten umgeht.
Die Verantwortung für Ihren Umgang mit dem anstehenden Konflikt tragen Sie selbst. Die Verantwortung, wie ich als Rechtsanwältin mit Ihrem Konflikt umgehe, liegt bei mir. Meine feste Überzeugung ist, dass alles mit allem verbunden ist. Daraus folgt, dass man sich letztlich selbst schadet, wenn man anderen bewusst und gewollt Schaden zufügt. Für mich gilt, dass ich in Ihren Angelegenheiten die Einleitung von Maßnahmen ablehne, denen Motive wie Rache oder Schädigung der anderen Seite zugrunde liegen, auch wenn diese Maßnahmen rechtlich möglich und zulässig wären.